Krankenversicherung – Australien

Kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Australien

Wer in Australien arbeiten will, muss sich um viele Dinge kümmern. Dazu zählt auch die Frage nach der Krankenversicherung in Australien. Zwischen Deutschland und Australien besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass eine deutsche Krankenkasse für medizinische Kosten in Australien nicht aufkommt. Wer also zum Arbeiten nach Australien geht, muss sich rechtzeitig um eine entsprechende Krankenversicherung kümmern. Welche dafür in Betracht kommt, hängt davon ab, für wie lange man in Australien bleiben wird.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung in Australien ist zum einen staatlich und zum anderen privat organisiert. Die staatliche Krankenversicherung in Australien (Medicare) wird über Beiträge aus der (Einkommens-)Steuer finanziert. Diese Beiträge sind zwar niedrig, aber dafür sind auch die Leistungen eingeschränkt. Anspruch auf die staatliche Krankenversicherung haben alle australischen Bürger sowie jene, die über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen. Da der Leistungsumfang von Medicare nur begrenzt ist, empfiehlt sich eine zusätzliche private Krankenversicherung. Bei kürzeren Aufenthalten in Australien wie einem Praktikum oder einem Sprachkurs ist sie zudem obligatorisch vorgeschrieben.

Auslandskrankenversicherung – kurze Aufenthalte

Handelt es sich bei der Arbeit in Australien um ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis, beispielsweise um ein Praktikum, so reicht eine gängige Auslandskrankenversicherung. Mit ihr sind zum Beispiel Aufenthalte von bis zu sechs oder acht Wochen pro Jahr problemfrei abgedeckt.

Kündigung der deutschen Krankenversicherung und Langzeitkrankenversicherung bei längeren Arbeitsaufenthalten

In Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Das heißt unabhängig davon, welchen Status man hat, also beispielsweise Arbeitnehmer, Student oder Arbeitssuchender –, ist jeder verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben und dementsprechende Beiträge zu zahlen.

Bei längeren Aufenthalten zum Arbeiten in Australien ist es also ratsam, die deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung zu kündigen oder auf Anwartschaft zu stellen, um doppelte Kosten zu vermeiden und eine spezielle Krankenversicherung für Langzeitaufenthalte in Australien abzuschließen.

Solche Langzeitaufenthalte können zum Beispiel sein:

  • Tätigkeit als Au Pair
  • Work and Travel
  • Praktikum
  • Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung (Schule, Studium oder Ausbildung)
  • Langzeitarbeitsaufenthalt (ein Jahr bis zu fünf Jahren, dauerhaft)

Bei Abschluss einer Krankenversicherung für Langzeitaufenthalte zum Arbeiten in Australien gibt es bestimmte Kriterien, auf die es zu achten gilt:

  • Zweck des Aufenthaltes in Australien (siehe oben)
  • Versicherungsschutz inkl. Arbeitserlaubnis während des Aufenthaltes in Australien
  • Reiseziel: nur ein Land oder mehrere (bei evtl. späteren Reisen)
  • Abschluss vor Reiseantritt
  • Reisezeitraum
  • Flexibilität der Versicherungsdauer (verlänger- oder verkürzbar)
  • Gültigkeitsdauer (ein Jahr, fünf Jahre, länger)
  • Alter des Reisenden
  • Selbstbehalt: ja/nein, Höhe
  • Obergrenzen für bestimmte Behandlungskosten
  • Rücktransport bei Krankheit oder Unfall

Die Kosten für medizinische Behandlungen beim Zahnarzt und Arzt oder im Krankenhaus muss der Reisende zunächst selbst tragen. Die Kosten werden erst im Nachhinein von der Krankenversicherung erstattet.