Pflegeversicherung – Australien

Die Klärung der Sozialversicherungspflicht beim Arbeiten im Ausland kann sich äußerst schwierig gestalten. Nicht immer ist auf den ersten Blick klar, wer wann wo sozialversicherungspflichtig ist. Je nach Zielland und Bereich der Sozialversicherung gelten dabei verschiedene Regelungen. Die gesetzliche Pflegeversicherung beim Arbeiten in Australien zum Beispiel ist maßgeblich abhängig davon, ob auch beim Arbeiten im Ausland in Deutschland eine gesetzliche, freiwillige oder private Krankenversicherung besteht.

Pflegeversicherung – abhängig von Art und Dauer der Beschäftigung

Um zu klären, ob beim Arbeiten in Australien Versicherungspflicht in der deutschen Pflegeversicherung besteht, ist es notwendig, den Krankenversicherungsschutz während des Auslandsarbeitsaufenthaltes zu klären. Denn auch in diesem Fall gilt der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Das heißt, wer in Deutschland krankenversichert bleibt, zahlt automatisch auch Beiträge zur Pflegeversicherung. Dies gilt unabhängig von der Art der Krankenversicherung.
Sozialversicherungspflicht und damit auch Pflicht zur deutschen Pflegeversicherung beim Arbeiten in Australien besteht insbesondere immer dann, wenn die Auslandsbeschäftigung:

  1. im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen deutschen Beschäftigungsverhältnisses
  2. vertraglich von vornherein zeitlich auf maximal 48 Monate befristet

stattfindet.

Sind diese Vorgaben erfüllt, spricht man von einer Entsendung und der Arbeitnehmer bleibt in Deutschland für die Dauer des Arbeitsaufenthaltes im Ausland sozialversicherungspflichtig.
Je nach Zielland entbindet dies jedoch nicht zwangsläufig von einer eventuellen Sozialversicherungspflicht im Arbeitsland, sodass es zu einer Doppelversicherung kommen kann. Insbesondere zwischen den Staaten des EWRs, aber auch mit zahlreichen anderen Staaten bestehen daher Sozialversicherungsabkommen, die eine Doppelversicherung unterbinden. Ein solches Sozialversicherungsabkommen hat Deutschland zwar auch mit Australien abgeschlossen, es erstreckt sich jedoch nur auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Pflegeversicherung kann es beim Arbeiten in Australien daher auch im Rahmen einer Entsendung zu einer Doppelversicherung kommen.

Pflegeversicherung ohne Entsendung

Gerade wer für einen längeren Zeitraum oder sogar dauerhaft in Australien arbeiten möchte oder muss, tut dies in der Regel ohne Entsendung. In diesem Fall besteht üblicherweise auch keine Sozialversicherungspflicht und somit auch keine Pflichtversicherung in der deutschen Pflegeversicherung beim Arbeiten in Australien.
Wer zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach Deutschland zurückkehren möchte, kann sich freiwillig pflegeversichern und auf diese Weise Vorversicherungszeiten erfüllen, die für spätere Leistungsansprüche notwendig sein können.

Beratung nutzen

Wer in Australien arbeiten möchte, sollte sich in jedem Fall individuell und umfassend zur Sozialversicherungspflicht und der Pflegeversicherung beim Arbeiten im Ausland beraten lassen. Viele verschiedene Faktoren können einen Einfluss darauf haben, ob Versicherungspflicht besteht, welcher Versicherungsschutz damit gegeben ist und in welchen Bereichen sich Lücken im Versicherungsschutz ergeben. Solche Lücken lassen sich effektiv und gezielt mit privaten Versicherungsangeboten schließen.

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