Sozialversicherung – China

Die chinesische Kultur unterscheidet sich in vielen Punkten komplett von der europäischen Kultur. Wer sich entscheidet, zum Arbeiten nach China zu gehen, kann daher viele wertvolle Erfahrungen sammeln. Nicht zuletzt wegen der nach wie vor wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung des Landes ergeben sich aus einem Auslandsaufenthalt in China zahlreiche Vorteile für die spätere Karriere. Besonders zu beachten ist beim Arbeiten in China die Sozialversicherung. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Kulturen kommt es auch hier immer wieder zu Schwierigkeiten. Vor der Abreise nach China ist es daher besonders wichtig, den tatsächlichen Versicherungsschutz zu prüfen und eventuelle Lücken mit geeigneten Angeboten gezielt zu schließen.

Sozialversicherung

Neben dem Versicherungsschutz spielt beim Arbeiten in China die Frage nach der Sozialversicherungspflicht eine entscheidende Rolle. Die Frage also, wer wo wann Sozialabgaben zahlen muss. Dabei ist zu beachten, dass Sozialversicherungsrecht grundsätzlich dem Territorialprinzip unterliegt. Das heißt, dass jeder Staat souverän entscheidet, wann eine Person sozialversicherungspflichtig ist und wann nicht. Je nach Situation kann dies dazu führen, dass eine Person beim Arbeiten in China in zwei Staaten sozialversicherungspflichtig ist – in Deutschland und China.
Um einer solchen Doppelversicherung vorzubeugen, hat Deutschland mit zahlreichen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Darunter auch China. Bislang regelt das deutsch-chinesische Abkommen jedoch nur die Renten- und Arbeitslosenversicherung, sodass es zum Beispiel in der Krankenversicherung zu einer Doppelversicherung kommen kann.

Sozialversicherung abhängig von Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer

Bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist die Art und Form der Beschäftigung ausschlaggebend.
Wer in China ein Arbeitsverhältnis mit einem chinesischen Arbeitgeber eingeht, unterliegt für gewöhnlich der chinesischen Sozialversicherungspflicht.
Anders verhält es sich insbesondere immer dann, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat.
In diesem Fall kann vor allem unter zwei Voraussetzungen Sozialversicherungspflicht in Deutschland vorliegen:

  1. Es liegt eine Entsendung vor
  2. Der Arbeitnehmer hat eine Ausnahmevereinbarung beantragt

Eine Entsendung liegt in vielen Fällen vor, in denen ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zum Arbeiten nach China „geschickt“ wird. Er arbeitet also im Auftrag und zur Rechnung des deutschen Arbeitgebers. Damit eine Entsendung als solche anerkannt wird, ist eine wichtige Voraussetzung, dass der Arbeitsaufenthalt vertraglich von vornherein auf maximal 48 Monate beschränkt sein muss. Ist eine zeitliche Begrenzung im Vorfeld nicht möglich oder sind andere Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, kann ein Arbeitnehmer dennoch beim Arbeiten in China der Sozialversicherungspflicht in Deutschland unterliegen. Dazu muss er einen begründeten Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung bei den zuständigen Stellen in Deutschland wie auch in China stellen. Nur wenn beide Seiten zustimmen, kann die Sozialversicherung beim Arbeiten in Deutschland weiter bestehen.

Regelungen zur Sozialversicherung – Krankenversicherung

Beim Arbeiten in China ist innerhalb der Sozialversicherung vor allem der Krankenversicherung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Hier sollte eine ideale Absicherung im Zielland garantiert sein, damit im Ernstfall eine optimale Versorgung gewährleistet ist. Wer beim Arbeiten in China der Sozialversicherung in Deutschland weiterhin angehört, hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen. Aufgrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Gesundheitssysteme kommt es dabei jedoch immer wieder zu Komplikationen bei der Abrechnung und der Erstattung von Kosten. Nicht selten bleiben Betroffene auf – zum Teil sehr hohen – Kosten sitzen.